Pilotprojekt „PV Netzwerk Tennengau – Primärversorgung neu gedacht“
Aufbau einer Primärversorgungs-Netzwerkstruktur in der Region Tennengau.
Am 1.6.2017 wurde von der Salzburger Gebietskrankenkasse, dem Land Salzburg und in Abstimmung mit dem Regionalverband Tennengau das erste Salzburger Primärversorgungs-Pilotprojekt unter Einbeziehung der Strukturen des Gesundheitsnetzwerkes Tennengau gestartet. (Projektdauer: ca. 3 Jahre)
Warum der Tennengau?
Die geografische Situation im Tennengau mit der Bezirkshauptstadt Hallein als zweitgrößter Stadt des Landes Salzburg und seinem Krankenhaus sowie dem ländlichen Umland bietet hervorragende Voraussetzungen für eine Modellregion um die wesentlichen Unterschiede Stadt / Land im Projekt bestmöglich darstellen zu können.
Das Projekt besteht aus den Elementen
- teilnehmende Arztpraxen der Region Tennengau, egal in welcher Unternehmensform
- dem Gesundheitsnetzwerk.at reg. Gen., das sicherstellt, dass die Aufgaben, die in dem Konzept „rund um den Hausarzt“ wenn nicht ohnehin selbst organisiert, im Sinne der Prozesssicherheit erledigt werden
- Interaktion zwischen den am Projekt teilnehmenden Arztpraxen und dem Gesundheitsnetzwerk in der erforderlichen Qualität um die benötigten weiteren Gesundheitsdienstleistungen abrufen zu können.
Als strukturiert und verbindlich dem erweiterten Primärversorgungsteam angehörende Dienstleister sind einbezogen:
- MitarbeiterInnen der sozialen Dienste des Landes Salzburg für z.B. Wundmanagement oder Hauskrankenpflege
- SozialarbeiterInnen
- Physiotherapeuten- in Form einer Zusammenarbeit des Kernteams mit den Physiotherapeuten in räumlicher Nähe zu den Standorten
- Klinische und GesundheitspsychologInnen
- PsychotherapeutInnen
- Diätologinnen, Ergotherapeuten, weitere medizinisch technische Berufsgruppen
- Apotheken
- Selbsthilfe Salzburg
- Seniorenberatung Tennengau
- AVOS zur Bearbeitung der Aufgabe, die Gesundheitskompetenz der Tennengauer Bevölkerung zu steigern und präventive niederschwellige Kurs-Angebote zu erarbeiten
Basis ist ein Patienten Einschreibsystem. Der Patient verpflichtet sich schriftlich in der Arztpraxis, als erste Anlaufstelle bei gesundheitlichen Fragen seinen Hausarzt des Vertrauens aufzusuchen. Ausgenommen sind Notfälle, Kinderarzt, Gynäkologie und Augenarzt. Ferner willigt er ein, dass die benötigten Daten für eine engmaschige Weiterbetreuung für z.B. case- und caremanagement vom Arzt weiter gegeben werden dürfen.
Patientenbenefit dabei ist z.B. ein Terminmanagement in der Arztpraxis für Physiotherapietermine, auf den Patienten abgestimmte Präventionsangebote und Gesundheitsprogramme etc.